Nun ist es also offiziell, Softwarepatente wird es in der EU vorerst nicht geben, das Europäische Parlament hat mit 648, von 732 möglichen und 680 abgegebenen, Stimmen das Vorhaben des Rates zurück gewiesen. Die Gründe für die Ablehnung sind unterschiedlich. Trotzdem kann man sich erst einmal freuen.
Leicht übel wird einem allerdings wenn man die offizielle Pressemitteilung des Justizministeriums liesst:
Die Bundesregierung hat sich für eine einvernehmliche Lösung zwischen dem Ministerrat und dem Europäischen Parlament eingesetzt und die Forderungen des Deutschen Bundestages zu den Voraussetzungen der Patentierbarkeit und zur Interoperabilität unterstützt.
Die Justizministerin hat eben genau dies nicht gemacht. Vielmehr hat sie die vom Bundestag einstimmig verabschiedete Empfehlung zu diesem Themma vom 17. Februar 2005 bei den entscheidenden Sitzungen des Ministerrates am 7. März 2005 ignoriert. Und auch danach zeigte die Ministerin keinen grossen Einsatz den Wünschen der Volksvertretern zu folgen. Dies hat natürlich auch mit einer Merkwürdigkeit des Grundgesetzes zu tun. Laut des EU Artikels 23
3) muss die Bundesregierung die Meinung des Bundestages nur berücksichtigen, nicht ihr folgen.
