Der Lawblog beschreibt in einem Eintrag, dass der Bundesgerichtshof das nachträgliche ändern von Protokollen ermöglichen möchte. Zumindest wenn es dem Gericht oder der Staatsgewalten dient. Ich halte das endlich einmal für eine grossartige Innovation und es zeigt mal wieder, dass in diesem Land doch nicht alles erstarrt ist. Flexibilität ist durchaus noch eine Option. Koreanischen Klonforschern oder ganz schnöden heimatlichen Bilanzfälschern eröffnet das ganz neue Möglichkeiten für kreatives Handeln.
Geschrieben von sascha am 9. Februar 2006 12:53:39 CET
