Gabi und Sascha
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das sogenannte Luftsicherheitsgesetzt, welches die Bundeswehr ermächtigt (was für ein Scheisswort) von Terroristen entführte Flugzeuge abzuschiessen, die für Selbstmordattentate verwendet werden könnten, nichtig ist. Im Grunde hat mir mein gesunder Menschenverstand gesagt, dass das nicht hinhauen kann. Und zwar genau aus den beiden Gründen, deretwegen das Gesetz heute kassiert wurde:

  1. Die Bundeswehr ist nicht zu Kampfeinsätzen im Inneren befugt
  2. Die Menschenwürde der Geiseln wird missachtet. Zitat aus der Pressemitteilung:

    Die teilweise vertretene Auffassung, dass die an Bord festgehaltenen Personen Teil einer Waffe geworden seien und sich als solcher behandeln lassen müssten, bringt geradezu unverhohlen zum Ausdruck, dass die Opfer eines solchen Vorgangs nicht mehr als Menschen wahrgenommen werden.

Gerade mit Letzterem sollte es selbst bei einer Änderung des Grundgesetztes, die einen Kampfeinsatz auch im Inneren rechtfertig, unmöglich sein, dass Gesetz doch noch irgendwie durch zu bringen.

Was mich bei dieser ganzen Angelegenheit allerdings verwundert, ist die Tatsache, dass die Volksvertreter im Bundestag ein so eklatant verfassungswidriges Gesetz beschlossen haben. Gerade den zitierten Satz sollten sich diejenigen, die für das Gesetz gestimmt haben, verinnerlichen. Denn sie haben in ihrer Denke den Menschen zu einem Ding gemacht, einer Ressource.