Bayern möchte die Benutzung von Handys bei Schülern in der Schule verbieten. Hintergrund ist eine Razzia, die an einer Schule in Immenstadt, bei der über 200 Handys kurzzeitig beschlagnahmt und auf 19 Geräten Gewalt- und Pornofilme gefunden wurden. Da der Besitz solcher Filme auch für Jugendliche nicht verboten ist, stellt sich hier, neben der Frage der Verhältnismässigkeit, auch die Rechtmässigkeit der Aktion. Dies wird im Lawblog thematisiert, aber nicht bei den sogenannten Leitmedien wie zum Beispiel Focus Online oder im aktuellen Spiegel (13/2006, Seite 50).
Was soll erreicht werden?
Das jetzt angestrebte Verbot der Handynutzung auf dem Schulgelände ist Augenwischerei und blinder Aktionismus. Es wird keinen Jugendlichen davon abhalten zu versuchen sich solche Videos zu beschaffen. Durch das Verbot wird lediglich eine Beruhigung der Stammtische erreicht, ein Plazebo für die vermeintlich schockierte Gesellschaft, die sich gleich darauf dem nächsten Schockthema zuwendet, um sich daran aufzugeilen. Insofern passt die Massnahme. Langfristig wird es vielleicht die Schule und den Pausenhof aus der Schusslinie des Empörungsjournalismus bringen. Helfen wird es nicht, da Jugendliche durchaus in der Lage sind ihr Handy ausserhalb des Schulgeländes einzuschalten.
Hilflos durchwursteln
Sich um das Wieso, Weshalb, Warum zu kümmern, dafür reicht einfach nicht der Atem in einer Politik, die nicht in der Lage ist langfristige Visionen zu formulieren, sondern sich die viele Aktiengesellschaften, nur von Quartal zu Quartal hilflos durchwurstelt und gesellschaftlichen Problemen einzig mit Verboten begegnen kann.
