Gabi und Sascha
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Ach du Scheisse, da muss man sich dann doch zweimal überlegen, ob man nach Nordrhein-Westfalen ziehen möchte. Nicht nur, dass in der dortigen Verfassung die Ehrfurcht vor Gott in der Erziehung Teil der Landesverfassung ist (Artikel 7), jetzt soll das Sprüchlein auch noch in §2 des Schulgesetzes aufgenommen werden. So als ob Lehrer zu blöd sind die Landesverfassung zu lesen.

Auf dem Weg zum religös motivierten Radikalenerlass

Ich frage mich allerdings auch, was solch eine Bestimmung in einem Schulgesetz, geschweige denn einer Verfassung zu suchen hat. Von wegen Trennung von Religion und Staat. Da es atheistischen Lehrern sehr schwer fallen sollte ihren Schülern Ehrfurcht vor einem Konzept zu vermitteln, das es für sie selbst nicht gibt, fordert dies natürlich indirekt, dass Lehrer in Nordrhein-Westfalen in Zukunft nur noch dann eingestellt werden, wenn sie konfessionel gebunden sind.

Via Blogamt