Wenn du glaubst blöder gehts nicht mehr,
kommt irgendwo ein Söder her.
Markus Söder, seines Zeichens Königsclown CSU-Generalsekretär, fordert, dass das Blasphemieverbot im §166 StGB um konkrete Schutztatbestände erweitert werden
soll (verschweigt aber welche). Ich werde, wenn es dann endlich soweit ist und der Söder seine christlich-fundamentalistische Schari'a durchgesetzt hat (Hat der überhaupt schon mal mehr als heisse Luft durchgesetzt?), sofort eine Weltanschauungsgruppe gründen, die dummes Politikergequatsche als blasphemisch betrachtet und dafür sorgen, dass der Söder ausgewiesen wird, weil er mit seinen Wertvorstellungen noch nicht in der Bundesrepublik Deutschland angekommen ist.
Einen WebDAV Serevice als normales Verzeichnis in einem Dateisystem zu mounten ist keine gute Lösung. Zwar ist der Zugriff auf Dateien damit einfach über Dateiöffnen-Dialog möglich und somit für den Benutzer transparent. Da gemountete Dateien und Verzeichnisse in einem Rechner etwas lokales sind, wird den Möglichkeiten einer verteilten und trotzdem vernetzten Datenbank, dem Web, nur ungenügend Rechnung getragen. Es wird versucht zwei unterschiedliche Konzepte miteinander in Einklang zu bringen. Dies funktioniert nur oberflächlich, da es das Potential, welches im Web liegt, den alten, zentralen, Strukturen unterordnen muss.
Die bessere Lösung ist es auf Werkzeuge zu setzen, die das WebDAV-Protokoll direkt unterstützen. Ist diese nicht gegeben, sollte darauf verzichtet werden, das Problem über mounten zu lösen.
Das Hamburger Landgericht hat in einem Urteil verkündet, dass Webforen ein besonders gefährliche Einrichtung
sind, da sie es ermöglichen rechtswidrige Inhalte einfach zu verbeiten. Bisher war die allgemeineb Rechtssprechung davon ausgegengen, dass der Forenbetreiber für diese Inhalte erst haftbar zu machen ist, wenn er von ihnen Kenntnis hat. Bei einem Forum wie dem von Heise online, welches der Auslöser für das jetzige Urteil ist, kommen allerdings jeden Tag so viele Postings zustande, dass es nicht möglich ist diese auf jedwede rechtsverletzende Äusserung hin zu untersuchen. Dies ist meiner Meinung schon ein ganz praktisches Problem, da gerade Richter wie die vom Hamburger Landgericht dafür sorgen, dass das Recht in diesem Land immer komplexer und für den Normalbürger undurchschaubarer wird.
Folgen
Das Urteil ist nicht nur für die Betreiber der Foren eine Gefahr, viele kleine Foren werden von engagierten Hobbybetreibern geführt. Die dort eingespielten Werbeerlöse reichen gerade zum technischen Betrieb des Forums selbst. Deswegen wird mit dem Urteil juristische Keule gegen das Recht auf öffentliche Meinungsäusserung geschwungen. Zwar äussert sich das Gericht wohl nur vage zu der Frage ob das Urteil sämtliche Webforen oder nur journalistisch betriebene umfasst, allerdings bin ich der Überzeugung, dass es findige Juristen sehr schnell schaffen jedes Forum als journalistisch zu klassifizieren und so zu einer indirekten Zensur durch den Staat, die dieser auf den zivilgesellschaftlichen Status der Forenbetreiber abwälzt.
Ampeln - 1 Euro Jobber - Juristen
Als weitere Konsequenz, so es denn jedes Forum betrifft, muss sich eine Stadt wie Berlin darum kümmern, dass die Masten von Fussgängerampeln überprüft werden, denn in der Zettelwirtschaft dort könnte ja auch eine potenziell rechtswidrige Äusserung enthalten sein. Ein ganz neues Feld für 1 Euro Jobber tut sich hier auf. Eine simple Arbeitsbeschaffungsmassnahme wider irgendeiner Juristenschwemme.
Nachtrag: Eine Bewertung der Urteilsbegründung von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Hamburg.
Nachtrag 2: Kommentar von Sascha Kremer zum Urteil.
