Das Hamburger Landgericht hat in einem Urteil verkündet, dass Webforen ein besonders gefährliche Einrichtung
sind, da sie es ermöglichen rechtswidrige Inhalte einfach zu verbeiten. Bisher war die allgemeineb Rechtssprechung davon ausgegengen, dass der Forenbetreiber für diese Inhalte erst haftbar zu machen ist, wenn er von ihnen Kenntnis hat. Bei einem Forum wie dem von Heise online, welches der Auslöser für das jetzige Urteil ist, kommen allerdings jeden Tag so viele Postings zustande, dass es nicht möglich ist diese auf jedwede rechtsverletzende Äusserung hin zu untersuchen. Dies ist meiner Meinung schon ein ganz praktisches Problem, da gerade Richter wie die vom Hamburger Landgericht dafür sorgen, dass das Recht in diesem Land immer komplexer und für den Normalbürger undurchschaubarer wird.
Folgen
Das Urteil ist nicht nur für die Betreiber der Foren eine Gefahr, viele kleine Foren werden von engagierten Hobbybetreibern geführt. Die dort eingespielten Werbeerlöse reichen gerade zum technischen Betrieb des Forums selbst. Deswegen wird mit dem Urteil juristische Keule gegen das Recht auf öffentliche Meinungsäusserung geschwungen. Zwar äussert sich das Gericht wohl nur vage zu der Frage ob das Urteil sämtliche Webforen oder nur journalistisch betriebene umfasst, allerdings bin ich der Überzeugung, dass es findige Juristen sehr schnell schaffen jedes Forum als journalistisch zu klassifizieren und so zu einer indirekten Zensur durch den Staat, die dieser auf den zivilgesellschaftlichen Status der Forenbetreiber abwälzt.
Ampeln - 1 Euro Jobber - Juristen
Als weitere Konsequenz, so es denn jedes Forum betrifft, muss sich eine Stadt wie Berlin darum kümmern, dass die Masten von Fussgängerampeln überprüft werden, denn in der Zettelwirtschaft dort könnte ja auch eine potenziell rechtswidrige Äusserung enthalten sein. Ein ganz neues Feld für 1 Euro Jobber tut sich hier auf. Eine simple Arbeitsbeschaffungsmassnahme wider irgendeiner Juristenschwemme.
Nachtrag: Eine Bewertung der Urteilsbegründung von Rechtsanwalt Dr. Bahr, Hamburg.
Nachtrag 2: Kommentar von Sascha Kremer zum Urteil.
