Anforderung heisst jetzt Pflichtenheft und Raider weiterhin Twix.
Kommentare[4]
Geschrieben von sascha am 19. April 2006 20:50:43 CEST
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Re: Wording
...hmm - Juristen werden Dir da aber schnell einen Strick draus drehen.
Ein Pflichtenheft enthält eben Juristisch durchaus einklagbare Pfichten. (bzw. mann kann die Zahlung kürzen, wenn diese nicht eingehalten werden)
Umgekehrt kann der Anbieter aber auch mit Verweis auf das Pflichtenheft sagen: Hey, Kunde, die Funktion sollten wir nicht implementieren, also machen wir das auch nicht.
Insgesamt bringt es also mehr Sicherheit, denke ich.
Aber wem erzähle ich das ;)
kommentiert von mutax am 20. April 2006 16:44:50 CEST
Das stimmt aber so nicht. Das Pflichteheft sind die vom Auftragnehmer durchgeführten Realisierungen. Das Pflichtenheft ist eigentlich schon länger (wieviele Jahre weiss ich nicht, aber ist mir länger geläufig als das Thema Anforderungsmanagement) ein Produkt der DIN 69905-VDI/VDE 3694.
Wenn, dann wäre es korrekter das Lastenheft mit der Menge der Anforderungen - der Metaanforderung sozusagen - gleichzusetzen.
Das Pflichtenheft sollte das Lastenheft enthalten und erläutert konkreter wie die Anforderungen umgesetzt werden. Vielleicht ist es dann eher so etwas wie das Ergebenis der Anforderungsanalyse.
kommentiert von Frank Knobloch am 20. April 2006 21:39:37 CEST
Nachtrag: Ich persönlich glaube, dass die Begrifflichkeit Pflichtenheft/Lastenheft deutlich älter ist, als das die Verinhaltlichung des Begriffs der Anforderung - im Kontext der IT.
kommentiert von Frank Knobloch am 20. April 2006 21:40:47 CEST
Das vermute ich allerdings auch. Aber in der IT wird halt alles noch einmal neu erfunden. Weil millionen Fliegen davor geirrt haben. Der Hubschrauber ist schliesslich eine Erfindung da Vincis. Zumindest als Zeichnung. Die Umsetzung hat dann, weils doch etwas komplexer war, noch ein paar Jahrhunderte gedauert.
kommentiert von sascha am 20. April 2006 21:53:03 CEST
