Gabi und Sascha
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106107 erfasste Wohnungseinbrüche hat es in 2006 in Deutschland gegeben (Quelle). Dementsprechend kann die Argumentation pro Onlinedurchsuchung, wie sie Twister auf Telepolis beschreibt, auch auf Wohnungen übertragen werden. Mit einer derart verqueren Logik kann die Unverletzlichkeit der Wohnung gleich aus dem Grundgesetz gestrichen werden. Durch die Teilnahme von Wohnungen am öffentlichen Verkehrsnetz und oftmals schlecht gesicherten Türen und Fenstern ist auch hier kein «Privatsphäre», sondern nur eine «Sozialsphäre» gegeben. Würde sich das Verfassungsgericht dieser Logik anschliessen, kann es sich gleich selbst abschaffen.

Überhaupt, das Grundgesetz. Mehr als 200 Änderungen hat es seit 1949 erfahren. Das macht eine Änderung alle dreieinhalb Monate. Ein solches Gesetz ist kein Grundgesetz, dass ist eine unausgereifte schlampige Arbeit. Kein Wunder, dass Innenminister Schäuble bei einem derartigen Pfusch von einer Anpassung an die Lebenswirklichkeit spricht. Was allerdings, so frage ich mich, versteht ein Politiker von der Lebenswirklichkeit?