So habe ich es einmal gelernt.
In der Agenda hatte ich mir für das nächste Jahr vorgenommen: Hotte Köhler als Bundespräsidenten ablösen
Das Grundgesetz sieht in Artikel 54 vor: Wählbar ist jeder Deutsche, der das zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
. So einfach ist es in Deutschland natürlich nicht. Im Grundgesetz gibt es perfide Absätze die immer gleich heissen: Das Nähere regelt ein Bundesgesetz
.
Für die Wahl des Bundespräsidenten ist dies das BPräsWahlG. In § 9 heisst es: Wahlvorschläge für die Wahl des Bundespräsidenten kann jedes Mitglied der Bundesversammlung beim Präsidenten des Bundestages schriftlich einreichen
. Kurz: es kann zwar jeder Bürger gewählt werden, es kann aber nicht jeder Bürger antreten. Meiner Meinung nach pervertiert das Bundesgesetz den Wortlaut des Grundgesetzes.
Die Wohnungssuche nächstes Jahr gestaltet sich also schwieriger als erwartet. Das lustvolle beschädigen des höchsten Amtes der Republik wird schwieriger gemacht. Es bleibt einer einer abgeschottete Polit-Clique überlassen, die meint, ihnen gehöre die Republik sowieso. Und nicht dem Souverän Pöbel.
