Gestern wurde die interessierte Republik darüber aufgeklärt was eine negative Stimmgewichtung ist. Das Verfassungsgericht hat das bisherige Wahlsystem wegen dieser negativen Stimmgewichtung als verfassungswidrig eingestuft. Abhilfe muss der Gesetzgeber bis 2011 schaffen.
Eine bizarre Situation: die nächste Bundestagswahl – 2009 – wird vermutlich mittels eines verfassungwidrigen Wahlgesetzes durchgeführt. Konkret: das Bundesverfassungsgericht erlaubt ein bewusstes brechen der Verfassung – wenn vielleicht auch mit Bauchschmerzen. Dafür habe ich kein Verständnis.
Geschrieben von sascha am 4. Juli 2008 11:58:06 CEST
