Zwei Dinge werden meiner Meinung nach um die Probleme mit dem Staats- oder Bundestrojaner zu wenig beachtet.
Erstens wird von Politiker, die für die Überwachung sind, davon gesprochen, dass der Staatstrojaner nicht rechtswidrig eingesetzt wurde. Das ist wiederum in zweierlei Hinsicht bemerkenswert, weil erstens in Bayern bereits die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Und es zweitens - und das ist ein nicht lösbares technisches Problem - die nicht rechtswidrige Verwendung nicht bewiesen werden kann. Dies liegt in der Nachladefunktion des Trojaners. Diese Funktion kann beliebigen Code von seinem C&C Server nachladen und ausführen. Dabei kann zum Beispiel eine Funktion nachgeladen werden, die Daten auf dem Rechner manipuliert (zum beispiel löschen oder einfügen). Nach dieser Manipulation kann die nachgeladene Funktion wieder rückstandslos entfernt werden. Das die Daten nicht vom Benutzer manipuliert wurden ist nicht mehr nachweisbar. Es ist prinzipiell das gleiche Problem wie bei Wahlcomputern ohne Papierausdruck. Auch bei Wahlcomputern ist eine Manipulation nicht nachweisbar, weswegen Wahlcomputer abzulehnen sind.
Zweitens gibt es ein rechtliches Problem. In Deutschland gibt es kein absolutes Verwertungsverbot für illegal erlangte Beweise. Das heisst, solange der Trojaner rechtswidrig Bildschirmfotos erstellt und über seinen C&C Server versendet, solange können diese Beweise verwendet werden. Das bedeutet wiederum, dass die Ermittlungsbehörden gar kein Interesse daran haben gesetzliche Regeln einzuhalten. Selbst dann nicht, wenn sie die Grundrechte mit Füssen treten.
