Gabi und Sascha
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Zum Einsatz von Pfefferspray sagte Witthaut, damit könne der Einsatz von Schusswaffen vermieden werden. Pfefferspray sei auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit „ein unerlässliches Mittel“.

So las ich es beim Bundestag.

2010 wurden in Gorleben 2190 Dosen Pfefferspray bei Castor-Protest versprüht. Das Argument und die Zahlen lassen eigentlich nur einen Schluss zu: wir befinden uns im Bürgerkrieg.

Nachtrag Ⅰ: Und noch etwas ist sehr merkwürdig bei Pfefferspray: für das Militär fällt Pfefferspray scheinbar unter die Genfer Biowaffenkonvention und ist verboten. Polizisten ist es im Einsatz gegen die Zivilbevölkerung erlaubt.

Nachtrag Ⅱ: Der Begriff Pfefferspray ist auch ein klassischer Neusprech. Denn das Zeug hat nur den Wirkstoff (Capsaicin) mit Pfeffer gemeinsam. Während reiner Cayennepfeffer auf der Scoville-Skala (gibt die subjektive Schärfe an) einen Wert von 30.000–50.000 hat, hat der Pfefferspray der Polizei einen Wert von 5.300.000. Das, was die Polizei einsetzt ist also über 100 Mal schärfer als reiner Cayennepfeffer.

Igitt! Wie kann ein griechischer Ministerpräsident – ausgerechnet ein griechischer – auf die Idee kommen in schlimmster demokratischer Manier das Volk zu befragen. Die Griechen haben doch die längste Erfahrung mit der Demokratie und müssten es eigentlich besser wissen: Demokratie ist erst dann akzeptabel wenn das Volk effektiv von demokratischen Entscheidungen ferngehalten wird.

Zwei Dinge werden meiner Meinung nach um die Probleme mit dem Staats- oder Bundestrojaner zu wenig beachtet.

Erstens wird von Politiker, die für die Überwachung sind, davon gesprochen, dass der Staatstrojaner nicht rechtswidrig eingesetzt wurde. Das ist wiederum in zweierlei Hinsicht bemerkenswert, weil erstens in Bayern bereits die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde. Und es zweitens - und das ist ein nicht lösbares technisches Problem - die nicht rechtswidrige Verwendung nicht bewiesen werden kann. Dies liegt in der Nachladefunktion des Trojaners. Diese Funktion kann beliebigen Code von seinem C&C Server nachladen und ausführen. Dabei kann zum Beispiel eine Funktion nachgeladen werden, die Daten auf dem Rechner manipuliert (zum beispiel löschen oder einfügen). Nach dieser Manipulation kann die nachgeladene Funktion wieder rückstandslos entfernt werden. Das die Daten nicht vom Benutzer manipuliert wurden ist nicht mehr nachweisbar. Es ist prinzipiell das gleiche Problem wie bei Wahlcomputern ohne Papier­ausdruck. Auch bei Wahl­com­putern ist eine Manipulation nicht nachweisbar, weswegen Wahlcomputer abzulehnen sind.

Zweitens gibt es ein rechtliches Problem. In Deutschland gibt es kein absolutes Verwertungsverbot für illegal erlangte Beweise. Das heisst, solange der Trojaner rechtswidrig Bildschirmfotos erstellt und über seinen C&C Server versendet, solange können diese Beweise verwendet werden. Das bedeutet wiederum, dass die Ermittlungsbehörden gar kein Interesse daran haben gesetzliche Regeln einzuhalten. Selbst dann nicht, wenn sie die Grundrechte mit Füssen treten.

Alles alte Kamellen das Ding mit Libyen, Westerwelle und Gaddafi. Schon Genscher hat lieber die Menschen verkauft als auf Öl zu verzichten. Das ist deutsche Aussenpolitik seit 40 Jahren. Da macht der Westerwelle nur in bester menschenverachtender Tradition weiter.

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Ich habe ein Aussage bekommen. Aus dem Innenministerium. Auf meine Nachfrage zur Anonymität. Geschrieben hat ein Herr Lorenz vom Bürgerservice. Und natürlich habe ich keine Antwort auf die Fragen bekommen:

Das Bundesinnenministerium hat NICHT vor, gegen die Anonymität im Internet gesetzlich vorzugehen. Es wäre ein Missverständnis, die Äußerungen von Minister Hans-Peter Friedrich (CSU) in einem «Spiegel»-Interview so zu interpretieren.

Herr Bundesinnenminister Dr. Friedrich hat sich lediglich für eine demokratische Streitkultur im Netz ausgesprochen. Er sei nach wie vor der Ansicht, dass es auch im Internet durchaus Bereiche gebe, in denen Anonymität sinnvoll sei. Es gehe nicht um eine gesetzliche Pflicht, sich im Netz überall auszuweisen zu müssen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Interviews, die Herr Bundesinnenminister der Passauer Neuen Presse und der Neuen Osnabrücker Zeitung zu diesem Thema gegeben hat.

Warum mich Herr Lorenz bei dem nicht anschreit erschliesst sich mir nicht.

Ich warte jetzt noch mal eine Woche auf eine Antwort und schaue in der Zeit mal nach, ob ich die Fragen auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes noch einmal stellen kann. Zumindest für Friedrichs Zeit als Innenminister.

IVO-SAJOSCHA KOHLMANN

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Debatte um das geforderte Ende der Anonymität im Internet, die Innenminister Friedrich im Spiegel angestossen hat, habe ich ein paar Fragen an den Minister:

  • Wie viele sogenannter Hintergrundgespräche hat der Minister in den letzten 7 Jahren geführt?
  • Bei wie vielen dieser Gespräche durfte sein Name nicht erwähnt werden?
  • Mit welchen Institutionen hat der Minister gesprochen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie bei der Beantwortung der Fragen auch aufschlüsseln, bei welchen dieser Hintergrundgesprächen Herr Friedrich bereits Minister war.

Mit freundlichem Gruss

Ivo-Sajoscha Kohlmann

Gerade raus auf der Homepage des Innenministeriums. Ich rechne nicht mit einer Antwort oder höchstens «Blabla… das geht Sie nichts an!»

Nachtrag: Ein Statement aus dem Innenministerium ist eingetroffen.

Das ist schon ein komplexes Problem. Wird eine Straftat nun dem linken oder dem rechten politischen Spektrum zugeordnet? Oder keinem. In Berlin Neukölln hat es dazu eine Anfrage eines Parlamentariers gegeben. Die Ergebnisse sind erstaunlich, berichtet der berlinpankowblogger.

Ein paar Ausschnitte, den Rest könnt ihr euch ja drüben anschauen:

16. Oktober 2010, 15.20 Uhr (Tatzeit): Ca. 15 Personen liefen durch die McDonalds Filiale und spielten dabei lautstarke Musik, aus einer mitgeführten Musikanlage, ab.
Na, erraten? Richtig! Linke Straftat.

23. September 2010 9.00 Uhr: Unbekannte bewarfen die Schaufensterscheiben des Quartiersmanagement Reuterplatz mit unbekannten Gegenständen.
Na? Richtig. Linke Straftat.

29. Oktober, 13.15 Uhr: In der Moschee des Tekke-i Kadiriyye Mescidi e.V. erscheinen immer wieder Personen die versuchen, Mitglieder für die Weltanschauungen der verbotenen Hizb ut Tahrir zu begeistern.
Na? Logo, linke Straftat

Und neben Links und Rechts gibt es natürlich auch noch sonstiges:

7. März 2010, 4.40 Uhr: im Verlauf einer Streitigkeit soll der Beschuldigte den rechten Arm zum Hitlergruß gehoben und laut „Heil Hitler“ gerufen haben.
Sonstige Straftat.

3. Juni 2010, 0.30 Uhr: Anlässlich eines Hausfriedensbruchs im Hotel „Estrel“ leistete der Beschuldigte Widerstand. Dabei äußerte er mehrfach „Sieg Heil“.
Sonstige Straftat.

14. Oktober 2010, 12.10 Uhr: Der Beschuldigte befand sich in Begleitung dreier Personen und rief dreimal laut die Worte „Sieg heil“ und zeigte dabei den Deutschen Gruß.
Sonstige Straftat.

Na, dann ist ja alles klar. Anne Roth hat dann noch Links (verdammt, schon wieder) auf die PDFs der kleinen Anfrage und den Anhang mit der Statistik gepostet.

Heute morgen beim Kommentar (MP3) von Hans-Ulrich Jörges auf Radio 1 ist mir fast das Essen im Hals stecken geblieben. Dann musste ich mental kotzen. Es ging um das Pamphlet des Massenmörders aus Norwegen. Ich habe es nicht gelesen, das hat Hans-Ulrich für uns getan. Und der schwingt sich dann zum Richter und Vollstrecker auf. Zuerst lamentiert er, dass das Pamphlet ein Aufruf zu Straftaten sei und Anleitungen zu Straftaten enthält. Dann fordert er auf, dass es aus dem Internet wieder verschwinden müsse — wie immer das auch gehen mag. Und fordert im gleichen Atemzug Hacker dazu auf das Pamphlet im Netz zu zerstören. Das hiesse aber konkret, dass jemand heimlich in IT-System eindringen und dort Daten manipulieren soll. Na, wenn dass mal nicht auch ein Aufruf zu einer Straftat ist.

Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld:

Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer von der Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass.

Alles klar.

Heute online und digital unterschrieben für:

Alles, was man zu De-Mail wissen muss, ist dieses Zitat der Bundesregierung in einer Stellungnahme zum De-Mail Gesetz für den Bundesrat:

Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gefährdet das gesamte Ziel von De-Mail

Für Laien: Wenn nicht von Sender zu Empfänger lückenlos (Ende-zu-Ende) verschlüsselt werden kann, kann eine Abhörschnittstelle leicht implementiert werden. Es geht also nicht um sichere Kommunikation, sondern um sichere Überwachung der Bevölkerung. Wie eigentlich bei allen staatlichen IT Projekten.

Wohin geht die Reise, wenn die Überwachungshardliner es vielleicht geschafft haben die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen? Im Sinne eines totalen Überwachungsstaates kann können blosse Verbindungsdaten nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Ich weiss zwar wer wann mit wem kommuniziert hat (oder seine Maschinen), ich weiss aber nicht was.

Hier zeigt uns Voker Kauder von der CDU den Weg:

Wir müssen bei der Bekämpfung von Terrorismus auch auf Telefongespräche die etwas länger zurückliegen zurückgreifen können.

Es geht also nicht um die Vorratsdatenspeicherung nur von Verbindungsdaten. Es geht um die Totalerfassung aller Kommunikationsinhalte. Einem Polit-Profi, wie es Volker Kauder ist, unterlaufen solche Forumlierungsfehler nicht.

Der Fahrplan aus dem besten der Stasi scheint also bereits abgesteckt: als nächstes werden auch die Kommunikationsinhalte aufgezeichnet werden müssen.

Nicht umgekehrt. Hat ein Mensch mehrere Vorname, dann kommt in den hoheitlichen Bereich des elektronischen Personalausweises der erste Name. Nicht der Rufname. Weil irgendwer es so will. Und es keinen Rufnamen gibt. Basta. Die Verwaltung und das Recht und die Wirklichkeit. Zwei Dinge die nicht zusammen passen.

Schon beim biometrischen Bild müssen sich die Bürger den Maschinen unterordnen. Individualität muss sich der maschinellen Durchrasterbarkeit der Bevölkerung unterordnen. Weil Maschinen zu dämlich sind Individualität zu erkennen (merke: Maschinen sind immer dämlich). Jetzt auch noch beim Namen.

Diese arrogante Ignoranz der Verwaltung gegenüber dem Souverän widert mich an.

Heute las ich, dass Verstösse gegen Verkehrsregeln in Kalifornien im Baustellenbereich die doppelte Strafe kosten. Sinnvoll wie ich finde. In Deutschland: undenkbar.

In Finnland wurde ein Mann mit 22 km/h zu schnell geblitzt. 12 Tagessätze wurden fällig. In diesem Fall 111.888 Euro. Knapp 9.300 Euro am Tag. In Deutschland: nicht möglich. Hier gibt es nicht nur keine Tagessätze für solche Verkehrsverstösse. Tagessätze werden auch bei 5.000 Euro gedeckelt. Mit Gerechtigkeit hat das wenig zu tun.

In Deutschland ist es anders. Hier gibt es beispielsweise sehr sinnvolle Gesetze gegen übermüdete LKW-Fahrer. Nur schert dies niemanden. Muss es auch nicht. Da ist beispielsweise ein kleineres Fuhr­unter­nehmen. 10 Fahrzeuge des Fuhrunternehmens sind mit neuen digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet. Die Bezirksregierung forderte in einer Stichprobe die Daten der Fahrten­schreiber vom Fuhrunternehmen an. Für einen Zeitraum von einem Monat. Nach der Auswertung der Daten hätte das Fuhr­unter­nehmen knapp 24.500 Euro Strafe für Überschreitung der Lenkzeiten zahlen müssen. Die ersten 60 Minuten Lenkzeitüberschreitung nach einer 9 Stunden Schicht kosten 60 Euro. Jede weiter 30 Minuten Über­schrei­tung wiederum 60 Euro.

Das Fuhrunternehmen musste natürlich nicht soviel zahlen. Denn bei – überschlägig 60-90 Minuten Lenk­zeit­über­schrei­tung pro Tag und Fahrzeug – kann selbstverständlich nicht von Vorsatz ausgegangen werden. Nein, nicht doch. Und weil kein Vorsatz vorhanden war, greift die Deckelung von 15.000 Euro – immerhin ein Rabatt von knapp 40%. Vorsatz würde es sein, wenn beispielsweise die Strafen in den Preisen des Unternehmens einkalkuliert sind. Sind sie natürlich. Taucht in der Preiskalkulation aber selbstverständlich nicht auf. Aber unter uns Betschwestern: 15.000 Euro sind natürlich für ein Steuern zahlendes Unternehmen auch verdammt viel. Deswegen einigt sich das Unternehmen mit der Bezirksregierung dann auf 3.300 Euro. Mithin ein satter Rabatt von über 85%.

Solche Regelungen und Gesetze schützen keine Leben. Sie sind für den Arsch. Und hinterlassen eine weiter Kerbe des Zweifels am System.

Die Rede von Monty Cantsin auf der Freiheit statt Angst. Zu dem Zeitpunkt war ich bereits hier. Das Knie, you know. Solche Strecken laufen, auf Asphalt, geht fast nur mit Schmerzmittel. Und darauf habe ich keinen Bock.

Aber Datenschutzgreenwashing finde ich sehr schön und passend auf den ganzen Google-Streetview-ist-böse-Scheiss.

Der neue biometrische Personalausweis ist dass sicherste Dokument auf Erden. Total fälschungssicher und perfekt für E-Commerce und was sonst noch alles geeignet. Mit elektronisch auslesbarem Passbild und auf Wunsch mit Fingerabdruck (den Sinn habe ich noch nicht verstanden). Und weil das Ding so superduper sicher, toll und innovativ ist, verschenkt der Bund Geräte zum auslesen der Daten. Damit Otto Normalverbraucher auch was davon hat; die ganzen tollen Features auch nutzen kann. Aber das tolle verschenkte Auslesegerät ist prinzipiell unsicher. Das weiss auch der Verschenker.

Und mir muss jetzt nur noch erklärt werden, wieso wir einen so tollen, total fälschungssicheren Personal­ausweis brauchen (war das nicht auch bei der letzten Version die Begründung?) und dann total unsichere 1,5 Millionen Auslesegeräte verteilen?

Hervorragende Analyse zur Verschiebung von Liquid Feedback. Und ich bezweifel, dass bei den Piraten - ich habe sie mal gewählt - verstanden wird, wieviele Menschen Liquid Democracy interessiert beobachten.

Über kurz oder lang will die Politik die Bundeswehr in eine reine Berufsarmee umbauen. Ich halte solche Ideen für einen grossen Fehler. Nur wenn der Tod in der Mitte der Gesellschaft ankommt – also prinzipiell jeder Wehrpflichtige im Einsatz getötet werden kann – werden schiesswütige Politiker eher davon abgehalten die Armee ohne nachzudenken einzusetzen. In einer Berufsarmee wird der Tod versteckt. Er kommt emotional nicht bei den Müttern und Vätern potentieller Opfer an. Der Gedanke Die waren ja freiwillig da verdrängt Proteste gegen Politik mit anderen Mitteln Gewalt.

Phoenix Livestream, Popcorn. Machte meinen Tag. Vorratsdatenspeicherung in jetziger Form gekippt. Bisher angefallene Daten unverzüglich löschen. Oh man, mehr als erwartet. Was für eine Klatsche für den Bundestag. Was für eine Klatsche für die Regierenden.

Mal sehn was jetzt kommt. Denn gespeichert werden darf grundsätzlich.

Nachtrag: Inzwischen ist Ernüchertung eingekehrt. Das Urteil ist mitnichten ein Sieg der Bürgerrechte. Es ist vielmehr ein Pyrrhussieg. Meiner Interpretation nach wirklich ein Grundsatzurteil, denn das Verfassungsgericht verabschiedet sich vom Grundsatz der Datensparsamkeit. Allein der Zugriff auf die Daten soll möglichst sparsam erfolgen. Wie sowas in der Praxis aussieht kann bei der Kontodatenabfrage begutachtet werden. Das werden Jahr für Jahr mehr Abfragen. Dies ist eine Abkehr vom Volkszählungsurteil. Auch der Grundsatz des Richtervorbehalts ist das Papier nicht wert. Praktisch ist der Richtervorbehalt bei Blutalkoholuntersuchungen oder Wohnungsdurchsuchungen nur eine Formalie. Ähnlich wird es auch jetzt bei den Datenbergen kommen. Alleine das Vorhandensein eines solchen Datenberges lässt Begehrlichkeiten wachsen.

Das Urteil ist eine Klatsche für die Bürgerrechte. Der Souverän wird bis zum Beweis seiner Unschuld unter Generalverdacht stellen. Widerlich.